Die Maßnahmen zur Bildungsintegration von ukrainischen und weiteren Geflüchteten greifen. Dafür gilt allen Helfenden großer Dank und Anerkennung. Für einen nahtlosen Übergang nimmt das Land bereits das nächste Schul- und Kindergartenjahr in den Blick.
In diesen Tagen hat die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die aus der Ukraine geflohen sind und an baden-württembergischen Schulen aufgenommen wurden, 15.000 überschritten. Auf Basis der aktuell vorliegenden Daten werden bald mehr als 100.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge – etwa 101.000 Asylsuchende waren es in der gesamten Flüchtlingskrise 2015 – im Südwesten angekommen sein, davon ungefähr elf Prozent Kinder im Kita-Alter. Diese Zahlen allein belegen schon die riesigen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, vor denen das Land im Allgemeinen und Schulen sowie Kitas im Speziellen stehen. Umso wichtiger ist das nach wie vor beeindruckende Engagement der Helfenden direkt vor Ort, sei es in der Kita, in der Schule oder im Sportverein. Sei es beim Halt geben, beim Bildung voranbringen oder auch beim Sportschuhe sammeln für die Geflüchteten.
„Die Hilfe vor Ort ist maßgeblich, damit wir die Herausforderungen zusammen bewältigen können. Daher möchte ich noch einmal ausdrücklich meinen herzlichen Dank, Anerkennung und Respekt zum Ausdruck bringen. Ohne all die Helfenden an den Schulen, an den Kitas, in den Vereinen könnten wir als Gesellschaft die aktuellen Herausforderungen nicht stemmen“, sagt Kultus-, Jugend- und Sportministerin Theresa Schopper und fügt an: „Zumal wir uns gerade mit Blick auf die kommenden Monate sowie auf das neue Schul- und Kindergartenjahr bewusst machen müssen, dass die Herausforderungen nicht kleiner, sondern eher noch größer werden. Wir alle haben uns auf den Weg gemacht, aber wir müssen dranbleiben.“
Neue Rahmeninformation ist online
Angesichts dieser fordernden Rahmenbedingungen und Aussichten ist es umso wichtiger, dass die bisher getroffenen Maßnahmen weiterhin greifen. Gleich nach Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine haben wir Kitas, Schulen, Schulaufsicht und alle weiteren beim pragmatischen Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen bestärkt und sie so gut als möglich unterstützt. Wir haben eine digitale Plattform für Unterstützungskräfte freigeschaltet, um zur Beschulung von Geflüchteten aufzurufen. Hier haben sich bereits mehr als 1.600 Personen verschiedenster Nationen registriert, und wir haben mehr als 300 Verträge abgeschlossen. Das zeigt, dass die Lehrkräfte zügig eingestellt werden können, wenn die Voraussetzungen stimmen und eine Nachfrage für die jeweiligen Personen vorliegt. Dabei haben wir gerade auch für Lehrkräfte aus der Ukraine Sonderregelungen (Masernschutz, Führungszeugnis et cetera) erlassen, um diese schnell einbinden zu können. Ungefähr 90 haben hier schon einen Vertrag. „Das ist auch gut, denn wir benötigen auch die ukrainischen Unterstützungskräfte, um der Herausforderung begegnen zu können. Der Wunsch nach Rückkehr in das Heimatland ist zwar groß, aber es ist noch nicht absehbar, wann er sich verwirklichen lässt“, sagt Schopper.
Darüber hinaus ist am 19. Mai 2022 die Rahmeninformation für die Schulen online gegangen. Diese liefert einen Überblick über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten bei der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Als digitales Nachschlagewerk bündelt sie Hinweise, Hilfestellungen und Unterstützungsinstrumente, um die Arbeit vor Ort zu erleichtern. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert, um auf die dynamische Gesamtsituation eingehen zu können. Den Lehrkräften und Schulen standen bereits zügig nach dem Ausbruch des Krieges Informations- und Unterstützungsangebote sowie Handlungsempfehlungen und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung, etwa vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) oder vom Landesmedienzentrum (LMZ).
Informations- und Unterstützungsangebote für Bildungseinrichtungen
Außerdem stehen ZSL, LMZ, Kultusministerium sowie die Schulaufsicht sowohl den Schulen als auch den Lehrkräften aus der Ukraine mit Rat und Tat zur Seite. Auf Landes- wie auch auf Bundesebene wird indes an weiteren Unterstützungsmaßnahmen gearbeitet, – seien es Informations- und Unterstützungsangebote oder Veranstaltungen zur Beschulung ukrainischer und anderer Kinder und Jugendlicher – um weitere Lösungen mit der Wissenschaft, den Partnern sowie den Handelnden vor Ort zur erarbeiten und darüber zu informieren. Dank der guten Kooperation mit unseren Partnern in der Kinderbetreuung wie den Trägerverbänden, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) oder dem Forum für Frühkindliche Bildung (FFB) sind ebenso zahlreiche Hilfestellungen für die Betreuung der Kleinsten und Kleinen aus der Ukraine und anderswo entstanden. Hier wird etwa täglich dafür gearbeitet, weiteres Personal – etwa auch ukrainische Erzieherinnen und Erzieher – als Unterstützungskräfte für das hiesige System zu gewinnen. Es gibt Unterstützungsangebote für die Einrichtungen im Südwesten sowie für geflüchtete Kinder und Eltern.
All diese Angebote werden sukzessive von uns und unseren Partnern bei der Beschulung und Betreuung ausgebaut.
„Alle zusammen sind die Hilfe schnell und pragmatisch angegangen und haben so schon vielen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geholfen. Das darf uns freilich nicht dazu verleiten, nun nachzulassen. Aber es ist auch wichtig, sich kurz bewusst zu machen, was alles erreicht wurde – auch um daraus weiter Mut und Kraft zu schöpfen – auf Seiten der Helfenden und der Hilfesuchenden“, sagt Ministerin Schopper und ergänzt: „Wir rechnen damit, dass nach dem Ende des ukrainischen Schuljahres Anfang Juni und auch nochmal zu Beginn des kommenden Schuljahres im September die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine steigen wird. Es freut mich daher, dass der Ministerpräsident den Bildungsbereich für die anstehenden Haushaltsverhandlungen ganz nach oben gesetzt hat. Das hilft uns auch, die Herausforderungen durch den Krieg für die Beschulung und Betreuung zu meistern.“
Das Wichtigste im Zusammenhang mit Geflüchteten ist sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Unterstützungskräften, dass sie die deutsche Sprache erlernen und sich integrieren, um etwa schnellstmöglich in Regelklassen aufgenommen werden zu können. Dies gilt für Ukrainerinnen und Ukrainer genauso wie für Menschen aus anderen Regionen dieser Welt. Daher denken wir mit unseren Maßnahmen grundsätzlich an Geflüchtete verschiedener Herkunftsländer.
- Baden-Württemberg stellt grundsätzlich nur Lehrkräfte ein, die Deutsch sprechen können. Wir kommen den ukrainischen Unterstützungskräften bei der Einstellung aber entgegen, um auf den dringenden Bedarf und die Sondersituation zu reagieren, ohne gewissen Hürden, die bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen obligatorisch und wichtig sind, auszuhebeln. Daher hat sich die Kultusministerkonferenz auf Eckpunkte geeinigt. So muss etwa nicht der vollständige Masernimpfschutz nachgewiesen werden, sondern vor Aufnahme der Tätigkeit muss lediglich die erste Impfung erfolgt sein. Beim Führungszeugnis reicht zunächst eine Erklärung und eine Bescheinigung, dass dieses nachgereicht wird. Und zur Bestätigung der eigenen Qualifikation ist ein Nachweis über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft in der Ukraine ausreichend.
- Diese im Rahmen der Beschulung Geflüchteter befristet Beschäftigten können unterschiedlich eingesetzt werden. Je nach Qualifikation und Organisation vor Ort ist ein Einsatz sowohl eigenständig in Vorbereitungsklassen (VKL), im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnisse (VABO) oder Sprachförderkursen als auch im Unterricht als Teampartner möglich. Auch ein Einsatz in Regelklassen ist je nach Sprachniveau und Fortbildung (hiesiges Schulsystem) grundsätzlich denkbar. Darüber hinaus können auch ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer im Bereich der Sprachförderung tätig werden. Dabei geht es nicht nur um die Beschulung von Ukrainerinnen und Ukrainern, zumal etwa VKL und VABO ja gemischte Klassen mit verschiedenen Nationalitäten sind.
- ZSL und LMZ bieten eine Fülle von Fortbildungsangeboten, Materialien, Beratungs- und Informationsmöglichkeiten, um Schulen und Lehrkräfte im Rahmen der Beschulung von Geflüchteten zu begleiten und zu unterstützen. So können „neue Lehrkräfte“ etwa mittels der Fortbildung „Basics zum Zweitspracherwerb und Unterricht in VKL/VABO“ zentrale Grundlagen für die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache sowie wichtige Umsetzungshilfen für den Unterricht in einer VKL/VABO vermittelt bekommen. Das Angebot richtet sich auch an ausländische Lehrkräfte mit ausreichenden Deutschkenntnissen. Zudem gibt es für die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen, die direkt in die Regelklassen integriert werden und keine Förderung über VKL-Strukturen erhalten, ebenfalls ein eigenes Fortbildungsangebot. Dieses richtet sich an Regelklassenlehrkräfte sowie dort unterstützendes Personal. Ebenso sind Fortbildungen zum Thema DaZ/DaF, Sprachförderung oder Unterricht in VABO-Klassen im Bereich der beruflichen Schulen im Angebot, an denen Lehrkräfte teilnehmen können. Darüber hinaus gibt es Fortbildungsangebote für Lehrpersonal in Bezug auf Traumata oder auch Demokratiebildung sowie lebensweltbezogene Kompetenzen in VKL/VABO.
- Baden-Württemberg stellt grundsätzlich nur Lehrkräfte ein, die Deutsch sprechen können. Wir kommen den ukrainischen Unterstützungskräften bei der Einstellung aber entgegen, um auf den dringenden Bedarf und die Sondersituation zu reagieren, ohne gewissen Hürden, die bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen obligatorisch und wichtig sind, auszuhebeln. Daher hat sich die Kultusministerkonferenz auf Eckpunkte geeinigt. So muss etwa nicht der vollständige Masernimpfschutz nachgewiesen werden, sondern vor Aufnahme der Tätigkeit muss lediglich die erste Impfung erfolgt sein. Beim Führungszeugnis reicht zunächst eine Erklärung und eine Bescheinigung, dass dieses nachgereicht wird. Und zur Bestätigung der eigenen Qualifikation ist ein Nachweis über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft in der Ukraine ausreichend.
- Diese im Rahmen der Beschulung Geflüchteter befristet Beschäftigten können unterschiedlich eingesetzt werden. Je nach Qualifikation und Organisation vor Ort ist ein Einsatz sowohl eigenständig in Vorbereitungsklassen (VKL), im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnisse (VABO) oder Sprachförderkursen als auch im Unterricht als Teampartner möglich. Auch ein Einsatz in Regelklassen ist je nach Sprachniveau und Fortbildung (hiesiges Schulsystem) grundsätzlich denkbar. Darüber hinaus können auch ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer im Bereich der Sprachförderung tätig werden. Dabei geht es nicht nur um die Beschulung von Ukrainerinnen und Ukrainern, zumal etwa VKL und VABO ja gemischte Klassen mit verschiedenen Nationalitäten sind.
- ZSL und LMZ bieten eine Fülle von Fortbildungsangeboten, Materialien, Beratungs- und Informationsmöglichkeiten, um Schulen und Lehrkräfte im Rahmen der Beschulung von Geflüchteten zu begleiten und zu unterstützen. So können „neue Lehrkräfte“ etwa mittels der Fortbildung „Basics zum Zweitspracherwerb und Unterricht in VKL/VABO“ zentrale Grundlagen für die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache sowie wichtige Umsetzungshilfen für den Unterricht in einer VKL/VABO vermittelt bekommen. Das Angebot richtet sich auch an ausländische Lehrkräfte mit ausreichenden Deutschkenntnissen. Zudem gibt es für die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen, die direkt in die Regelklassen integriert werden und keine Förderung über VKL-Strukturen erhalten, ebenfalls ein eigenes Fortbildungsangebot. Dieses richtet sich an Regelklassenlehrkräfte sowie dort unterstützendes Personal. Ebenso sind Fortbildungen zum Thema DaZ/DaF, Sprachförderung oder Unterricht in VABO-Klassen im Bereich der beruflichen Schulen im Angebot, an denen Lehrkräfte teilnehmen können. Darüber hinaus gibt es Fortbildungsangebote für Lehrpersonal in Bezug auf Traumata oder auch Demokratiebildung sowie lebensweltbezogene Kompetenzen in VKL/VABO.