Schule

Antragsfrist für DigitalPakt Schule endet

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Das Antragsfenster für Mittel aus dem DigitalPakt Schule schließt. Auf Baden-Württemberg entfallen insgesamt 585 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule. Bislang sind beinahe 90 Prozent der Mittel bereits gebunden.

Ende der Woche läuft die Antragsfirst für Mittel aus dem DigitalPakt Schule aus und die Schulträger in Baden-Württemberg sind gut dabei: Stand heute sind 523 Millionen Euro gebunden, das entspricht fast 90 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel. Kultusministerin Theresa Schopper sagt: „Die Anträge zeigen, dass unsere Schulen und Schulträger trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und der Fluchtbewegung aus der Ukraine die zukunftsfähige Ausstattung unserer Schulen im Blick haben.“

Ende der Woche schließt das Antragsfenster für die DigitalPakt-Mittel – und die Schulträger in Baden-Württemberg haben in den vergangenen Tagen noch eine Vielzahl von Anträgen eingereicht. Stand 28. April 2022 sind mittels Antrag 523 Millionen Euro gebunden. Das entspricht einer Mittelbindung von beinahe 90 Prozent beim zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen in Höhe von 585 Millionen Euro, die auf den Südwesten aus dem DigitalPakt Schule entfallen. Hinzuzufügen sind hier noch etwa 200 Anträge, die bei der für die Anträge zuständigen L-Bank allein aufgrund der Fülle der Anträge noch nicht bearbeitet werden konnten.

„Baden-Württemberg ist bei der Mittelbindung sehr gut dabei, das ist erfreulich. Die vielen Anträge zeigen, dass unsere Schulen und Schulträger trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und die Fluchtbewegung aus der Ukraine die zukunftsfähige Ausstattung unserer Schulen im Blick haben“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und ergänzt: „Das ist gut und wichtig. Denn ein Ziel der Investitionen ist es schließlich, die Bildung der Schülerinnen und Schüler noch besser mit den Mitteln des Hier und Heute zu gewährleisten sowie die Lehrkräfte dabei zu unterstützen. Daher ein herzliches Dankeschön an die Schulen und Schulträger für deren großen Einsatz.“

Großteil fließt in Netz, W-LAN und Präsentationsausstattung

Die Schulträger in Baden-Württemberg mit aus dem DigitalPakt förderfähigen Schulen haben reichlich von dem Angebot Gebrauch gemacht. Sollten Mittel übrigbleiben, werden diese gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule nach „einem noch festzulegenden Verfahren auf die Schulträger verteilt“. Dieses Verfahren wird nach Ende der Antragsfrist unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände zeitnah besprochen.

Etwa ein Drittel der Mittel wollen die Schulträger verwenden, um Netze und W-LAN an den Schulen auszubauen. Ungefähr ein weiteres Drittel der Investitionen soll in die Präsentationsausstattung der Unterrichtsräume fließen. Das sind beispielsweise interaktive Displays, Whiteboards oder Beamer. Etwa zehn Prozent entfallen auf mobile Endgeräte und weitere ungefähr zehn Prozent auf digitale Arbeitsgeräte im naturwissenschaftlichen Bereich (Robotik, Smarte Technologie für Versuchsaufbauten, berufsbezogene Ausstattung an beruflichen Schulen). „Ausgehend von den Anträgen ist damit zu rechnen, dass die Schulen in Baden-Württemberg nach der Fertigstellung ihrer Maßnahmen über eine gute digitale Infrastruktur verfügen werden. Das ist Grundvoraussetzung, um eine gute und zeitgemäße Bildung für die Kinder und Jugendlichen gewährleisten zu können“, sagt Staatssekretärin Sandra Boser, die am Kultusministerium für die Digitalisierung zuständig ist.

„Der Weg ist geebnet“

Überdies zeigt die aktuelle Auswertung, dass sich die Schulen auch systematisch und akribisch mit dem DigitalPakt Schule auseinandergesetzt haben, trotz der großen Herausforderungen in den zurückliegenden Jahren. So haben 4.024 Schulen Medienentwicklungspläne eingereicht – davon sind fast alle (3.996) bereits zertifiziert. Das Landesmedienzentrum sowie die Kreis- und Stadtmedienzentren haben die Schulen und Schulträger bei der Erstellung der Medienentwicklungspläne begleitet und beraten. Eine weitere Hilfe zur Erstellung waren die Digitalisierungshinweise.

Die Medienentwicklungspläne zeigen auch, dass sich die Schulen schon mitten in der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen befinden beziehungsweise die notwendigen Vorbereitungen bereits getroffen sind, damit die digitale Technik auch auf Basis eines pädagogischen Konzepts zum Einsatz kommt, denn nur so ist es sinnvoll. „So ist der Weg geebnet, dass die DigitalPakt-Mittel zügig in die Maßnahmen fließen und diese auch alsbald möglich umgesetzt werden können, damit die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte schnellstmöglich davon profitieren können“, sagt Staatssekretärin Boser.

Der Bund stellt den Ländern außerdem nach Maßgabe von drei Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zusätzlich weitere Mittel für das Sofortausstattungsprogramm Schülerendgeräte, das Programm Administration und das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte bereit. Hieraus entfallen jeweils etwa 65 Millionen Euro auf Baden-Württemberg, die das Land beim Sofortausstattungsprogramm auf 130 Millionen Euro verdoppelt hat. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg 40 Millionen Euro als jeweils schulbezogene Budgets zur Verfügung zu stellen, die in die Digitalisierung fließen können.

Informationen zur Einordnung der Zahlen rund um den DigitalPakt:

  • Generell: Über den DigitalPakt Schule sollen primär Investitionen, welche die digitale Infrastruktur an Schulen verbessern, wie etwa die Einrichtung einer W-LAN-Infrastruktur oder schuleigene Server, gefördert werden. Dabei handelt es sich auch um Maßnahmen, die bauliche Veränderungen an den Schulen sowie die dafür erforderlichen Planungs- und Verwaltungsarbeiten erforderlich machen. Solche Maßnahmen müssen teilweise auch noch von den kommunalen Gremien beschlossen werden. Das alles erfordert Zeit. Nicht zu vergessen ist auch der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Schulen und die Kommunalverwaltungen, die dadurch mit einer Vielzahl von anderen Themen beschäftigt waren und sind. Dies hat bei einigen Trägern zu einer Verschiebung der Planungen der DigitalPakt-Maßnahmen geführt.
  • Beantragte Fördermittel und deren Differenz zu den bewilligten Fördermitteln: Die Abwicklung der Anträge, also auch deren Prüfung läuft über die L-Bank. Hier ist zu berücksichtigen, dass die L-Bank auch für die Antragsverfahren in einigen Corona-Hilfsprogrammen zuständig ist beziehungsweise war, wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen, November/Dezember-Hilfen für Unternehmen, die Neustarthilfe für Soloselbstständige, Liquiditätskredite und noch einige mehr.
  • Bewilligte Fördermittel: Aufgrund der Vorgaben des Bundes und den entsprechenden Absprachen zwischen Land und Kommunen müssen für eine Bewilligung der Mittel zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss der Schulträger ein Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorlegen. Zum anderen muss ein zwischen Schule und Schulträger abgestimmtes pädagogisches Konzept zum Einsatz der digitalen Technik vorliegen (ein sogenannter Medienentwicklungsplan), den das Landesmedienzentrum freigibt. Der Medienentwicklungsplan konnte bis zum 31. Dezember 2021 allerdings auch nachgereicht werden. Dafür ist sowohl eine enge Abstimmung innerhalb der Schule als auch zwischen den Schulträgern und den Schulen erforderlich. Dies erfordert ebenfalls Zeit.
  • Ausgezahlte Fördermittel: Für den Abruf, also die Auszahlung der Mittel beim Bund, müssen Schulträger finanziell zunächst in Vorleistung gehen. Die bereitgestellten Mittel können in der Regel erst abgerufen werden, wenn die Maßnahme vor Ort durchgeführt wurde und eine Endabrechnung erfolgt ist. Die Frist hierfür läuft noch bis Ende 2024.

Kultusministerium: Digitalpakt Schule und seine Zusatzvereinbarungen

Sachstand DigitalPakt, Zusatzvereinbarungen und Landesprogramme (PDF)