FRÜHKINDLICHE BILDUNG

105 Millionen Euro vom Land für den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen

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In einer Flur hängen an einer Wand viele bunte Kinderjacken.

Das Land unterstützt die Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Sicherung der Kinderbetreuung und stellt Mittel für die Schaffung von Kita-Plätzen zur Verfügung. Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms gilt ab sofort, so dass nun Zuschussanträge gestellt werden können.

Das Land unterstützt die Träger von Kindertageseinrichtungen kontinuierlich beim Ausbau und der Sicherung der Kinderbetreuung. Dafür stehen auch Mittel für die einmalige Förderung investiver Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms (VwV LInvP) gilt ab sofort. Bis einschließlich 31. Juli 2024 können Zuschussanträge bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Die Träger wurden bereits im Vorfeld über die vorgesehene Regelung informiert.

Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Standortfaktor. Die Schaffung von Plätzen der Kindertagesbetreuung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Kommunen. Die Förderung dient, auch soweit andere Träger und Kindertagespflegepersonen gefördert werden, der Unterstützung der Kommunen beim Erhalt der Leistungsfähigkeit, mithin der kommunalen Selbstverwaltung. „Das Programm zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein, um die Träger beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zu unterstützen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta MdL, der im Kultusministerium für die frühkindliche Bildung zuständig ist. Er ergänzt: „Die Balance vor Ort zwischen dem Bildungsanspruch unserer Kinder, dem Betreuungsbedarf der Eltern und den Belangen der pädagogischen Fachkräfte bleibt weiterhin unser gemeinsames Ziel.“

Weitere Informationen:

Mit den vom Land einmalig zur Verfügung gestellten Mitteln von bis zu 105 Mio. Euro sollen vorrangig solche Vorhaben bedient werden, die aufgrund der Überzeichnung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 in Baden-Württemberg nicht oder nicht in der beantragten Höhe bedient werden konnten. Mit dem Landesinvestitionsprogramm wird ein wichtiger Beitrag zum Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geleistet.

Verwaltungsvorschrift & Antragsformulare:

Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung sowie Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/ schlaues-baden-wuerttemberg /fruehkindliche-bildung

Erprobungsparagraf tritt in Kraft: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)