Gesetze und Verordnungen

Hilfestellung bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes

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Seit dem 1. März 2020 gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen. Das Kultusministerium gibt den Schulen mit einer Handreichung Hilfestellung bei der Umsetzung des Gesetzes.  

Seit dem 1. März 2020 gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Ziel des Gesetzes ist, Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Um die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Umsetzung der Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu unterstützen, stellt das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium eine Handreichung für Schulen zur Verfügung. Die Handreichung gibt einen kompakten Überblick darüber, was Schulleitungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes veranlassen müssen. Darüber hinaus stehen den Schulleiterinnen und Schulleitern Musterschreiben zur Verfügung, zum Beispiel ein Schreiben für die Eltern, um diese über die Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu informieren.

Weiterführende Dokumente

Handreichung zum Masernschutzgesetz (PDF)

Merkblatt Masernschutzgesetz (PDF)

Bundesgesetzblatt: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) (PDF)

Dokumentation über die Vorlage von Impfnachweisen (WORD)

Musteranschreiben Gesundheitsamt (Word-Dokument)

Liste der Gesundheitsämter (PDF)

FAQ Masernschutzgesetz