Auf diese Seite finden Sie Informationen zu Apostillen und Vorbeglaubigungen für Dokumente aus baden-württembergischen Schulen.
Bitte beachten Sie, dass vom 18. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 keine Apostillen und Vorbeglaubigungen bearbeitet werden.
Apostillen und Vorbeglaubigungen für die Verwendung im Ausland
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist zuständig für:
- Dokumente baden-württembergischer Schulen (alle Schularten): Zeugnisse, Schulbescheinigungen, Halbjahreszeugnisse
- Dokumente der Landeslehrerprüfungsämter (Erste und Zweite Staatsprüfung)
Alle Dokumente müssen mit einer Original-Unterschrift und dem Schulsiegel/Dienstsiegel (runder Stempel) versehen sein.
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei bis drei Wochen.
Die benötigten Dokumente senden Sie bitte als pdf-Dokument (nicht größer als 5 MB) vorab zur Prüfung an diese Adresse:
beglaubigungen.ausland@km.kv.bwl.de
Bitte fügen Sie das ausgefüllte Formular (Antrag auf Erteilung einer Apostille / Vorbeglaubigung, PDF) den eingescannten Dokumenten bei.
Bitte geben Sie das Bestimmungsland an und ob das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie apostilliert/vorbeglaubigt werden soll (das entscheidet immer das Bestimmungsland).
Nach Prüfung der Dokumente erhalten Sie eine Antwort per E-Mail. Im Anschluss daran senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Regina Rogall
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Kopien:
Es werden nur Kopien bearbeitet, die von der jeweiligen Schule ausgestellt wurden (mit Original-Unterschrift und Schulsiegel) oder die hier im Ministerium vom Original gefertigt werden.
In den Schulferien ist es sinnvoll, wenn beglaubigte Zeugniskopien direkt vom Kultusministerium (Frau Rogall oder Vertretung) vom vorgelegten Originalzeugnis gefertigt werden, da die Schulsekretariate in den Ferien oft nicht erreichbar sind.
Gegebenenfalls kann die Apostille/Vorbeglaubigung dann erst nach den Ferien ausgestellt werden.
Für die Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen beglaubigte Zeugniskopien direkt von der Stelle gefertigt sein, die das Original ausgestellt hat (also Schule, Landeslehrerprüfungsamt, Pädagogische Hochschule etc.).
Beglaubigte Kopien vom Bürgeramt, Rathaus oder Notar können nicht bearbeitet werden.
Sie haben noch Fragen?
Regina Rogall
Tel.: 0711 279-2569
beglaubigungen.ausland@km.kv.bwl.de
Übersetzungen:
Übersetzungen können nicht bearbeitet werden.
Erst wird die Apostille/Vorbeglaubigung ausgestellt, dann folgt die Übersetzung.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt pro Dokument 13,00 Euro.
Mit der Rücksendung der Dokumente erhalten Sie eine Rechnung. Die Gebühr muss dann an die Landesoberkasse überwiesen werden.
Weitere Zuständigkeiten:
Für Dokumente der Hochschulen/Universitäten des Landes Baden-Württemberg ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig:
Frau Ines Oswald
Tel.: 0711 279-3038
Beglaubigungen.Ausland@mwk.bwl.de
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15 Uhr
Die Regierungspräsidien sind zuständig für:
- Urkunden der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen (z. B. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Melderechtliche Bescheinigungen, Einbürgerungsurkunden),
- Zeugnisse der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer, Gesundheitsämter, Veterinärämter, Landeszahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer und der Oberfinanzdirektion.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Dokument ausgestellt wurde (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen).
Weitere Informationen zur Apostille und Legalisation können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen.