Über alle weiteren Bildungswege nach der Grundschule entscheiden die Erziehungsberechtigten. Die Aufnahme in eine weiterführende Schule ist davon abhängig, dass Ihr Kind die dafür notwendige Begabungen und Leistungen mitbringt.
Erziehungsberechtigte, deren Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat, der voraussichtlich auch in Klassenstufe 5 fortbesteht und die ein inklusives Bildungsangebot wünschen, wenden sich bitte an das zuständige Staatliche Schulamt.
Hinweis: Die unten stehenden Informationen gelten vorbehaltlich der Annahme der neuen gesetzlichen Regelungen durch den baden-württembergischen Landtag.
Das „Neue Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi 4 BW)
Während des gesamten letzten Grundschuljahres unterstützt NAVi 4 BW Ihre Entscheidung für die Wahl der geeigneten weiterführenden Schulart durch:
- Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten,
- die Ergebnisse der Kompetenzmessung/Kompass 4,
- Informations- und Beratungsgespräche mit den Klassenlehrkräften,
- die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
- den Elternwillen,
- zusätzliche Beratungsangebote durch Lehrkräfte der Grundschule und/oder einer Beratungslehrkraft,
- und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: den Potenzialtest.
Die Grundschulempfehlung
Die Empfehlung für eine weiterführende Schulart wird in der Grundschulempfehlung ausgesprochen. Diese besteht aus mehreren Formularen und wird zum Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse mit der Halbjahresinformation ausgegeben. Die Grundschulempfehlung wird von der Klassenkonferenz ausgesprochen. Zur Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.
Grundlage der Grundschulempfehlung ist:
- die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
- das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4,
- der Elternwille.
Die Grundschulempfehlung gilt für alle auf der Grundschule aufbauenden Schularten (HS/WRS/RS/GMS/GYM) und wird für das Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen ausgesprochen, die zu verschiedenen Bildungsabschlüssen führen:
- die Niveaustufe G (grundlegendes Niveau führt zum Hauptschulabschluss),
- die Niveaustufe M (mittleres Niveau führt zur Realschulabschluss),
- die Niveaustufe E (erweitertes Niveau führt zur allgemeinen Hochschulreife/Abitur).
Für die Anmeldung an einem Gymnasium müssen neben dem Wunsch der Erziehungsberechtigten
- das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4 und/oder
- die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz
für eine Empfehlung auf ein Gymnasium sprechen.
Ist dem nicht so, kann das Kind an einem Gymnasium einen landesweit zentralen Potenzialtest ablegen, der dann endgültig entscheidet. Der Potenzialtest umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen.
Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten finden im ersten Halbjahr der vierten Klasse statt. Dort erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die möglichen Bildungswege in Baden-Württemberg. Die beruflichen Schulen sowie die Beratungslehrkräfte nehmen ebenfalls an diesen Informationsveranstaltungen teil.
Die Lehrkräfte der Klasse 4 stehen Ihnen zu Beratungsgesprächen über den Leistungs- und Entwicklungsstand Ihres Kindes regelmäßig zur Verfügung.
Die folgenden Impulsfragen können Ihnen helfen, sich auf das Informations- und Beratungsgespräch im Rahmen der Grundschulempfehlung vorzubereiten:
Während der gesamten Grundschulzeit können Erziehungsberechtigte bei schulischen Problemen zusätzliche Beratung durch die Beratungslehrkräfte oder durch die überörtliche schulpsychologische Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Eine vertiefte Beratung über das „Besondere Beratungsverfahren im Rahmen der Grundschulempfehlung“ gibt es ab dem Schuljahr 2024/2025 nicht mehr.
Zeitlicher Überblick
Informationsabende der Grundschule mit den weiterführenden Schulen | Oktober bis Dezember |
Kompass 4 / Kompetenzmessung | November |
Erstellung der Grundschulempfehlung | November bis Januar |
Intensive Beratung der Eltern durch die Grundschullehrkräfte | Dezember bis Januar |
Ausgabe der Halbjahresinformationen mit der Grundschulempfehlung | Ende 1. Schulhalbjahr / 7.Februar |
Potentialtest für die Aufnahme in das Gymnasium | Februar / März |
Anmeldung an einer weiterführenden Schule | März |
Weiterführende Publikationen
Beratungskonzept in der Grundschule (PDF)
Broschüre: Bildungswege in Baden-Württemberg (PDF)