Bei den 2-jährigen Fachschulen gibt es im gewerblich-technischen Bereich die Fachschulen für Technik und die Fachschulen für Gestaltung. Zugangsvoraussetzung ist eine für die angestrebte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung und eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit. Während der Ausbildung muss in der Fachstufe eine eigenständige Projektarbeit angefertigt und präsentiert werden. Damit werden weit über die Berufsausbildung hinausgehende fachliche Qualifikationen erworben, die bei der Wirtschaft große Akzeptanz finden. Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventen/innen der Fachschule für Technik bzw. der Fachschule für Gestaltung die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Techniker/in" bzw. "Staatlich geprüfte/r Gestalter/in". Zusammen mit dem Abschluss wird auch die Fachhochschulreife erworben. Weiterhin steht auch der Weg in die Selbstständigkeit offen, sofern die gegebenen gesetzlichen Regelungen erfüllt werden. An zahlreichen Fachschulen wird der Unterricht auch in Teilzeitform angeboten, so dass die Fachschule neben der beruflichen Tätigkeit besucht werden kann.
Die zweijährige Fachschule für Wirtschaft ist in die Fachrichtungen Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement, Wirtschaftsinformatik sowie Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement gegliedert. Die Ausbildung an den Fachschulen für Wirtschaft befähigt die Absolventen/innen, als gehobene Fachkräfte leitende Tätigkeiten kaufmännischer Prägung in Wirtschaft und Verwaltung selbstständig und verantwortlich wahrzunehmen. Der Erwerb kaufmännischer und profilbezogener Kompetenzen bildet den Schwerpunkt der Ausbildung. Während der Ausbildung muss eine Betriebswirtarbeit angefertigt und in der Prüfung präsentiert werden. Zugangsvoraussetzung ist eine für die angestrebte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren (bei Bewerbern mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife mindestens einem Jahr). Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventen/innen der Fachschule für Wirtschaft den Abschluss "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" sowie die Fachhochschulreife (in der Fachrichtung Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement ist der Besuch des Zusatzprogramms zum Erwerb der Fachhochschulreife und der erfolgreiche Abschluss der Zusatzprüfung erforderlich).
Lehrling - Gesell/e/in - Meister/in, das ist nach wie vor der klassische Bildungsgang im Handwerk. Die Meisterprüfung mit ihren vier Teilen - dem fachpraktischen, dem fachtheoretischen, dem wirtschaftlichen und rechtlichen sowie dem berufs- und arbeitspädagogischen Teil - ist ein gut abgestimmtes und bewährtes Programm. Eine große Chance der Meisterausbildung liegt in der Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Außerdem ist mit der abgeschlossenen Meisterprüfung die fachliche Voraussetzung für die Durchführung der Berufsausbildung in Handwerksbetrieben gegeben. Die Meisterschule dauert in der Regel ein Jahr, im Teilzeitunterricht entsprechend länger. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit. Die Meisterprüfung selbst wird vor dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise des Regierungspräsidiums abgelegt.
Die Akademien für Betriebsmanagement im Handwerk führen die bisherige Berufsausbildung und Berufserfahrung schwerpunktmäßig weiter und vertiefen diese. Sie befähigen die Absolventinnen und Absolventen, im handwerklich-technischen Bereich als Führungskraft verantwortlich tätig zu sein, ihr Aufgabengebiet dem Stand der Technik und der Betriebswirtschaft entsprechend wahrzunehmen und dabei der fortschreitenden Entwicklung in diesen Bereichen gerecht zu werden. Ihre Personalführungskompetenz sowie die Fähigkeit zum vertieften betriebswirtschaftlichen Denken und Handeln werden mit der Zielrichtung, sie zur selbstständigen Leitung eines Handwerksbetriebes zu befähigen, besonders gefördert.
Die Akademien bereiten im ersten Jahr auf die Meisterprüfung vor. In allen Fachrichtungen ist es möglich, nach bestandener Meisterprüfung ins zweite Jahr der Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk einzusteigen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
Die zweijährige Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform (mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife) wird mit den Schwerpunkten Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit sowie Gerontopsychiatrie angeboten. Die Ausbildung an der Fachschule für Weiterbildung in der Pflege befähigt die Schülerinnen und Schüler des Schwerpunkts Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden. Die Schülerinnen und Schüler des Schwerpunktbereichs Gerontopsychiatrie werden befähigt, pflegerische Aufgaben in der Gerontopsychiatrie bei der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch veränderter älterer Menschen zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu kontrollieren und dabei auch qualitätssichernde Methoden anzuwenden.
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften befähigen die Schülerinnen und Schüler beider Schwerpunkte, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit und damit auch die Lebensqualität der zu betreuenden alten Menschen zu erhöhen.
Zugangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Pflegefachfrau/mann oder Heilerziehungspfleger/in sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.
Während der Weiterbildung sind insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis abzuleisten. Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit" oder "Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie". Daneben kann durch Besuch eines Zusatzprogrammes und den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erworben werden.
Die Weiterbildung in der zweijährigen Fachschule für Organisation und Führung in Teilzeitform dient der Qualifizierung einschlägiger Fachkräfte zur Wahrnehmung leitender Aufgaben vor allem in sozialpädagogischen Einrichtungen. Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Weiterbildung wird die Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte/r Fachwirt/in für Organisation und Führung - Schwerpunkt Sozialwesen erworben. Zugangsvoraussetzungen sind neben einem einschlägigen Berufsabschluss eine in der Regel zweijährige einschlägige Berufstätigkeit. Bewerber mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife müssen eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen.