Lehrkräfteausbildung

Schulpraxissemester und Integriertes Semesterpraktikum

Integriertes Semesterpraktikum beziehungsweise Schulpraxissemester dienen der Berufsorientierung und Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis.

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Junger bärtiger Lehrer steht vor der Tafel und ist der Klasse zugewandt, die aus älteren Schülerinnen und Schülern besteht.

Integriertes Semesterpraktikum beziehungsweise Schulpraxissemester dienen der Berufsorientierung und Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis. Es wird ein frühzeitiges Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule insbesondere unter dem Blickwinkel der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wobei die Pädagogischen Hochschulen, die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium) und die Schulen die Studierenden professionell begleiten.

Im Integrierten Semesterpraktikum beziehungsweise Schulpraxissemester soll festgestellt werden, ob im Hinblick auf eine spätere Berufstätigkeit die dem Ausbildungsstand entsprechenden Grundlagen didaktischer, methodischer und personalen Kompetenzen in hinreichender Weise erkennbar sind.

Lehramt Gymnasium und Lehramt Berufliche Schulen

Alle Studierenden, die ein Studium für das Lehramt an Gymnasien mit Studienbeginn bis Sommersemester 2015 gemäß GymPO I (2009) aufgenommen haben, müssen als Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung bzw. für das Lehramt an Beruflichen Schulen bzw. im Rahmen der Studiengänge, die in den Vorbereitungsdienst für das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen führen, ein Schulpraxissemester absolvieren.
Die dafür notwendigen Informationen sowie die Möglichkeit der Anmeldung zum Schulpraxissemester erhalten Sie unter hier.

In Baden-Württemberg wurden die Lehreramtsstudiengänge zum Wintersemester 2015/2016 auf die Bachelor- und Masterstruktur umgestellt.

Das zwölfwöchige Schulpraxissemester gemäß RahmenVO-KM (2015) für Studierende des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt Gymnasium ist verpflichtend für alle Studierenden mit einem Studienbeginn ab WS 2015/2016. Es ist Teil des Studiums, sein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes. Weitere Informationen finden Sie hier.

Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Sonderpädagogik

Die Hochschulen legen die zeitliche Einfügung des von ihren Schulpraxisämtern organisierten Integrierten Semesterpraktikums in den Studienablauf fest. Für Studierende nach GPO I (2011), WHRPO I (2011) und SPO I (2011) soll es in der Regel im vierten oder fünften, nicht jedoch vor dem dritten oder nach dem sechsten Semester im Studienplan vorgesehen werden und wird von den Pädagogischen Hochschulen organisiert.

Für das Lehramt Grundschule und das Lehramt Sonderpädagogik nach RahmenVO-KM (2015) gilt, dass die Pädagogische Hochschule die zeitliche Einfügung des Integrierten Semesterpraktikums in den Bachelorstudiengang festlegt. Für Studierende des Lehramts Sekundarstufe I nach RahmenVO-KM (2015) gilt, dass die Pädagogischen Hochschulen die Einfügung des Integrierten Semesterpraktikums in den Studienablauf des Masterstudiengangs festlegen.

Es wird in einem grundsätzlich zusammenhängenden Zeitraum absolviert. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz an einer bestimmten Schule besteht nicht. Wer sein Integriertes Semesterpraktikum absolviert, nimmt unter kontinuierlicher Beratung der Ausbildungslehrkraft am gesamten Schulleben teil.

Dies umfasst insbesondere:

  1. Unterricht (Hospitation und angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von in der Regel 130 Unterrichtsstunden, davon insgesamt angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden);
  2. Teilnahme an möglichst vielen Arten von Konferenzen, Besprechungen, Beratungsgesprächen und weiteren schulischen und außerschulischen Veranstaltungen, auch in Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Partnern und insbesondere mit den Eltern.
    Eingeschlossen ist die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden begleitenden Ausbildungsveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule.

Am Ende des Integrierten Semesterpraktikums entscheiden die begleitenden Hochschullehrkräfte gemeinsam mit der Schule, ob das Integrierte Semesterpraktikum bestanden wurde.

Kriterien für die Beurteilung der didaktischen, methodischen und personalen Kompetenzen werden in den Studienordnungen der Hochschulen festgelegt. Informationen zum Integrierten Semesterpraktikum erhalten Sie von der Pädagogischen Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.

Weiterführende Links

Lehrer Online in Baden-Württemberg