Schulleiterin
Die Schulleiterin trägt die Gesamtverantwortung für die schulische Arbeit. Sie leitet und verwaltet gem. § 41 Schulgesetz die Schule und ist in Erfüllung ihrer Aufgaben sowohl gegenüber den Lehrkräften als auch dem nicht lehrenden Personal der Schule weisungsberechtigt. Die Schulleiterin muss die Lehrbefähigung für eine Schulart ihrer Schule haben bzw. für die Gemeinschaftsschulen die Befähigung zum wissenschaftlichen Lehramt und unterrichtet in einem bestimmten Umfang auch selbst.
Die Entwicklung der Schulen hin zu mehr Eigenverantwortung und mehr Selbstständigkeit verändert die Aufgaben der Schulleitung. Schwerpunkte der Schulleitungstätigkeit verlagern sich von der Verwaltung auf die Gestaltung der Schule. Das traditionelle Rollenverständnis der Schulleiterin hat sich im Laufe der Zeit von der Lehrkraft mit Deputatsreduktion für Leitungsaufgaben hin zur pädagogischen Führungskraft mit Unterrichtsverpflichtung entwickelt. Der Bericht "Schulleitung - Ein Berufsbild im Wandel" zeigt den Paradigmenwechsel auf.
Stellvertretende Schulleiterin
Die Stellvertretende Schulleiterin und an Gymnasien und beruflichen Schulen, die Abteilungsleiterin zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben sowie gegebenenfalls die von der Schulaufsichtsbehörde bestellten Lehrkräfte aller Schularten mit vergleichbaren Funktionen unterstützen die Schulleiterin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die stellvertretende Schulleiterin ist gemäß § 42 Schulgesetz die ständige und allgemeine Vertreterin der Schulleiterin. Bestimmte Aufgabenbereiche werden ihr nach Absprache zur selbstständigen Wahrnehmung übertragen.
Der Tätigkeitsbereich einer stellvertretenden Schulleiterin kann je nach Absprache mit der Schulleiterin wie folgt aussehen:
Planen, Organisieren, Verwalten
Aufgabenbereiche:
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Erstellung der Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne sowie die Überwachung ihrer Durchführung
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Leitung einer Abteilung in einer beruflichen Schule oder in einem Modellversuch
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Vorbereitung und Organisation von Prüfungen
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Erstellen von Plänen zur Klassenbildung
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Beratung der Schulleiterin bei der Lehrauftragsverteilung
Kompetenzen:
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Verwaltungskompetenz
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Projektmanagement
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Organisationsfähigkeit
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Durchsetzungsvermögen
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Entscheidungskompetenz
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Innovationsfähigkeit
Pädagogische Aufgaben
Aufgabenbereiche:
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Koordination von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und Überwachung ihrer Durchführung
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Befolgung der Hausordnung durch die Schülerinnen und Schüler
Kompetenzen:
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Kenntnisse im Schul- und Verwaltungsrecht
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Kompromissfähigkeit
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Kommunikationsfähigkeit
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Durchsetzungsvermögen
Personal- und Ausbildungsbereich
Aufgabenbereiche:
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Organisation und Überwachung des Ausbildungsbereichs der Referendarinnen/Referendare und Lehreranwärterinnen/Lehreranwärter
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Kontaktpflege mit den Fachleiterinnen und Fachleitern der Studienseminare
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Mitwirkung bei der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen für Referendarinnen/Referendare und Lehreranwärterinnen/Lehreranwärter
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Unterstützung der Schulleiterin bei der fachlichen Beurteilung der Lehrkräfte
Kompetenzen:
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Kenntnisse im Schul- und Verwaltungsrecht
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Fachkompetenz
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Didaktische und methodische Kompetenz
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Vorbild sein
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Verlässlichkeit
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Toleranz
Weitere Aufgaben entstehen in Absprache mit der Schulleiterin.
Abteilungsleiterin
Studiendirektorinnen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (Abteilungsleiterinnen) gibt es an allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen. Die Abteilungsleiterin ist Teil des Schulleitungsteams und unterstützt die Schulleiterin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Abteilungsleierin leitet eine schulische Abteilung und ist bei der Erfüllung dieser Aufgaben weisungsberechtigt und damit Vorgesetzte der Lehrkräfte. Ihr konkreter Aufgabenbereich wird von der Schulleitung festgelegt
Aufgabenbereiche:
Lehren und Lernen, Organisation und Entwicklung von Lernprozessen
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Beratung in pädagogischen und fachlichen Fragen
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Koordination in didaktischen und methodischen Fragen
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Aufsicht über die Einhaltung der Bildungspläne
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Förderung der Unterrichts- und der Schulentwicklung
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Qualitätssicherung und -entwicklung, Evaluation
Schulorganisation und -verwaltung
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Organisatorische Leitung der Oberstufe, Oberstufenberatung
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Vorbereitung und Durchführung von Schulprüfungen
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Erstellung und Vollzug des schulischen Haushaltsplanes
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Planung des Ressourceneinsatzes und -verbrauch, Deputatsplanung
Kommunikation und Kooperation
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Dienstbesprechungen und Fach- und Abteilungskonferenzen leiten
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Vertretung der Schule nach außen bei besonderen Anlässen (Eltern, Schulträger)
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Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern
Personalführung und -entwicklung
- Unterstützung der Schulleiterin bei der Deputatsplanung
- Unterstützung der Schulleiterin bei der Lehrereinstellung, der Ausbildung der Lehramtsbewerberinnen und
-bewerber und der Beurteilung und Beratung der Lehrerinnen und Lehrer - Mitwirkung bei Konfliktlösungen
- Koordination der Lehrerfortbildung
- Weiterentwicklung der Fortbildungskonzeption
Kompetenzen:
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Verwaltungskompetenz
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Innovationsfähigkeit
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Eigeninitiative
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Personalführungskompetenz
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Organisationsfähigkeit
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Durchsetzungsvermögen
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Entscheidungsfähigkeit
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Fachkompetenz
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Didaktische und methodische Kompetenz
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Bereitschaft zur eigenen Fortbildung
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Schriftliche und mündliche Darstellungs-
kompetenz -
Verhandlungsgeschick
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Kommunikationsfähigkeit
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Konfliktfähigkeit