Termine

Beurlaubung vom Unterricht an religiösen Gedenk- und Feiertagen

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Schulbesuchsverordnung können Schülerinnen und Schüler an bestimmten religiösen Gedenk- und Feiertagen beurlaubt werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Tage für das Schuljahr 2026/2027.

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Kugelschreiber, der auf einem Kalender liegt

Jüdische Religionsgemeinschaft

Schülerinnen und Schüler der jüdischen Religionsgemeinschaft werden am jüdischen Neujahrsfest zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am Laubhüttenfest zwei Tage, am Beschlussfest zwei Tage, am Passahfest die zwei ersten und zwei letzten Tage und am jüdischen Pfingstfest zwei Tage beurlaubt.

Im Schuljahr 2026/2027 handelt es sich dabei um die folgenden Tage:

Jüdisches Neujahrsfest (Rosch ha Schana)

12. und 13. September 2026

Versöhnungsfest (Jom Kippur) 21. September 2026
Laubhüttenfest (Sukkot) 26. und 27. September 2026
Beschlussfest (Schemini Azeret) und Tora-Freudenfest (Simchat Tora)

3. und 4. Oktober 2026                    

Passahfest (Pessach) 1. und 2. Tag: 22. und 23. April 2027, 7. und 8. Tag: 28. und 29. April 2027
Pfingstfest (Schawuot) 1. und 2. Tag: 11. und 12. Juni 2027

Islamischen Religion

Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören werden am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest (jeweils) einen Tag beurlaubt:

Fastenbrechen/Ramadan 9. - 11. März 2027
Opferfest 16. - 19. Mai 2027

Bahá´í Religionsgemeinschaft

Schülerinnen und Schüler der Bahá´í Religionsgemeinschaft werden im Schuljahr 2026/2027 an folgenden Festtagen vom Schulbesuch beurlaubt, soweit diese nicht bereits unterrichtsfrei sind:

Geburt des Báb

10. November 2026

Geburt Bahá'u'lláhs 11. November 2026
Naw-Rúz (Neujahr) 21. März 2027
1. Ridván-Tag 21. April 2027
9. Ridván-Tag 29. April 2027
12. Ridván-Tag 2. Mai 2027
Verkündigung des Báb 24. Mai 2027
Hinscheiden Bahá'u'lláhs 29. Mai 2027
Märtyrertod des Báb 10. Juli 2027

Griechisch-orthodoxen Religionsgemeinschaft

Schülerinnen und Schüler, die der griechisch-orthodoxen Religionsgemeinschaft angehören werden am Karfreitag und Ostermontag des griechisch-orthodoxen Osterfestes beurlaubt. Im Schuljahr 2026/2027 handelt es sich dabei um die folgenden Tage:

Karfreitag 30. April 2027
Ostermontag 3. Mai 2027

Andere orthodoxe Religionsgemeinschaften

Schülerinnen und Schüler, die Mitglieder anderer orthodoxer Religionsgemeinschaften sind werden an den entsprechenden Festtagen ihrer Religionsgemeinschaft ebenfalls beurlaubt.

Die konkreten Termine richten sich jeweils nach dem gregorianischen oder julianischen Kalender. Folgende Festtage sind im Schuljahr 2026/2027 zu berücksichtigen, soweit sie nicht bereits unterrichtsfrei sind:

Weihnachten (gregorianisch) 25.und 26. Dezember 2026
Weihnachten (julianisch) 7. und 8. Januar 2027
Theophanie (gregorianisch) 6. Januar 2027
Theophanie (julianisch) 19. Januar 2027
Heiliger Sava (serbisch) 27. Januar 2027
Mariä Verkündigung (gregorianisch) 25. März 2027
Mariä Verkündigung (julianisch) 17. April 2027
Karfreitag (gregorianisch) 26. März 2027
Karfreitag (julianisch) 30. April 2027
Ostermontag (gregorianisch) 29. März 2027
Ostermontag (julianisch) 3. Mai 2027
Pfingstmontag (gregorianisch) 17. Mai 2027
Pfingstmontag (julianisch) 21. Juni 2027

Auf Grund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen können die Festtage um einen Tag variieren. Es kann deshalb auch Anträgen auf Beurlaubung an einem Tag stattgegeben werden, der um einen Tag abweicht.

Den Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht stellt der Erziehungsberechtigte oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese selbst. Soweit die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist, muss dem Antrag eine schriftliche Bestätigung beigefügt werden.

Zuständig für die Beurlaubung ist die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.

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